Folgende Schritte müssen bei einer abgelaufenen TSE vor ihrer Stelllegung befolgt werden:
a) TSE-Daten aufbewahren
Bevor Sie den TSE-Austausch starten, müssen die Daten der alten TSE gesichert werden.
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Für Windows-Kassen liegen die Daten unter dem TSE-Laufwerk. Diese sehen wie folgt aus:
Bei Android-Geräten ist die TSE eine Speicherkarte im Gerät. Diese kann entnommen und an einen Computer angeschlossen werden. Hier können dann die Daten herauskopiert werden.
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Diese Daten müssen Sie nun an einem anderen Ort ablegen, zum Beispiel auf einem internen Laufwerk oder einer externen Speicherverwaltung.
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Es müssen
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PIN
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PUK
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Time Admin PIN
von Ihnen aufbewahrt werden.
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Die Aufbewahrungsdauer beträgt insgesamt mindestens zehn Jahre (§ 147 AO – Abgabenordnung) und sie startet mit der Inbetriebnahme der TSE. Seit der Inbetriebnahme sind bereit circa fünf Jahre vergangen, deswegen müssen die Daten nun weitere fünf Jahre aufbewahrt werden. Sie dürfen in dieser Zeit nicht verändert oder gelöscht werden und müssen zugriffsbereit für eine Finanzprüfung sein.
b) Alte und neue TSEs melden
Allgemein gültig: Ab dem 1. Januar 2025 müssen alle Kassen und TSEs über „Mein ELSTER“ bis spätestens zum 31.07.2025 an das Finanzamt gemeldet werden.
Folgende Voraussetzungen sind zu beachten:
Um eine abgelaufene TSE beim Finanzamt abzumelden, muss zuvor die neue TSE gemeldet worden sein.
Die neue TSE muss binnen eines Monats nach Inbetriebnahme über „Mein ELSTER“ gemeldet werden (§ 146a Abs. 4 AO - Abgabenordnung), erst dann kann die abgelaufene TSE abgemeldet werden. Die Abmeldung an das Finanzamt muss ebenfalls innerhalb eines Monats vorgenommen werden.
Im Portal müssen folgende Daten eingetragen werden:
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Name des Steuerpflichtigen,
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Steuernummer des Steuerpflichtigen,
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Art der zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung,
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Art des verwendeten elektronischen Aufzeichnungssystems,
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Anzahl der verwendeten elektronischen Aufzeichnungssysteme,
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Seriennummer des verwendeten elektronischen Aufzeichnungssystems,
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Datum der Anschaffung des verwendeten elektronischen Aufzeichnungssystems,
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Datum der Außerbetriebnahme des verwendeten elektronischen Aufzeichnungssystems.
Diese Daten können Sie sich als XML-Datei aus dem TRADEMAN herunterladen und direkt in „Mein ELSTER“ hochladen. Die Funktion finden Sie unter „TSE Meldung an Finanzamt“.
Unter den folgenden Links finden Sie die gesetzlichen Vorgaben: